Betriebsaufspaltung Holding
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Risiko Betriebsaufspaltung bei Holding

Ziel – fast – jeden start-ups: der erfolgreiche Exit. Wurde bereits bei der Gründung des start-ups eine Holdinggesellschaft zwischengeschaltet, kann der (Teil-)Verkauf des start-ups zu 95% steuerfrei erfolgen.

Meist wird die Holding, die die Anteile am start-up hält, am Wohnsitz des Gesellschafters registriert und auch dort verwaltet. Doch genau diese schlanke Struktur birgt ein oft unerkanntes steuerliches Risiko: Die sogenannte Betriebsaufspaltung. Zerberus erklärt, was eine Betriebsaufspaltung ist und wie diese vermieden werden kann.

Betriebsaufspaltung – was ist das?

Eine Betriebsaufspaltung kann grundsätzlich dann vorliegen, wenn der Gesellschafter bzw. die Gesellschafter ihrer Kapitalgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen. Eine solche wesentliche Betriebsgrundlage ist – nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH – auch am Ort des Sitzes angemietete Räumlichkeiten.

Betriebsaufspaltung bei Holding

Bei einer Holdinggesellschaft mit Sitz am Wohnort des Gesellschafters, besteht daher grundsätzlich das Risiko einer Betriebsaufspaltung. Gerade bei Gründern wird die Holdinggesellschaft oft am Wohnort des Gesellschafters registriert und der Geschäftsführer nutzt dort in seinem Home-Office ein Büro oder eine Schreibtisch-Ecke für die Geschäftsführung seiner Holding. Aus steuerlicher Sicht wird das Büro bzw. die Schreibtisch-Ecke dabei durch den Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft überlassen.

Wichtig: Es ist unerheblich, ob das Home-Office an die Kapitalgesellschaft entgeltlich vermietet (mit Mietvertrag) oder unentgeltlich überlassen (ohne Mietvertrag) wird. Entscheidend ist einzig die Nutzung. Ab welcher Größe des Home-Offices oder der Schreibtischecke eine Betriebsaufspaltung vorliegt, hat der BFH ausdrücklich offen gelassen.

Steuerliche Nachteile einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung beginnt in der Regel mit der erstmaligen Überlassung des Home-Offices an die Holdinggesellschaft. Dabei ist die Begründung der Betriebsaufspaltung grundsätzlich steuerneutral und führt zu keiner Besteuerung.

Bei der laufenden Besteuerung ist zu beachten, dass Gewinnausschüttungen nicht mehr der normalen Abgeltungssteuer (25%) unterliegen, sondern dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Dabei sind Gewinnausschüttungen zu 60% steuerpflichtig und mit dem normalen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Ein Risiko besteht allerdings bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung. Diese führt zur Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven in dem überlassen Home-Office und der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft. Dabei sind die stillen Reserven im Home-Office vollständig zu versteuern und die stillen Reserven in der Kapitalgesellschaftsbeteiligung zu 60%. Maßgebend ist dabei der Verkehrswert des Home-Offices und der Kapitalgesellschaft.

Was ist zu tun?

Wurde der Sitz der Holdinggesellschaft am privaten Wohnsitz des Gesellschafters registriert, besteht das Risiko einer Betriebsaufspaltung. Dies allein ist noch kein wesentlicher steuerlicher Nachteil.

Achtung: Die Betriebsaufspaltung darf jedoch keinesfalls beendet werden und muss stets so fortgeführt werden. Achte deshalb darauf, dass auch beim Umzug die Betriebsaufspaltung erhalten bleibt. Ebenso ist sicherzustellen, dass im Erbfall die Betriebsaufspaltung als Ganzes auf den Erben bzw. die Erben übergeht.

Wurde hingegen noch keine Betriebsaufspaltung begründet, sollte sie möglichst vermieden werden.

Registriere die Gesellschaft daher auf eine andere Adresse und führe die Holding ebenfalls von dort aus.

Nicht lange warten: von anfang an beraten lassen

Wenn Du eine Holding gründen möchtest, solltest Du das gleich zu Beginn der Gründung tun. Du kannst zwar auch nachträglich noch eine Holding gründen, die vollen (Steuer-)Vorteile hast Du aber erst wieder nach einer Wartezeit von sieben Jahren.

Deine Holding kannst du sowohl als UG (haftungsbeschränkt) als auch als GmbH, AG und Ltd. gründen. Seit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) ist die Gründung einer Holding auch mit geringem Startkapital möglich.

Dadurch bleibt natürlich mehr Vermögen bei Dir, das Du für einen Neustart nutzen kannst.

Du merkst schon, es gibt zahlreiche gute Gründe über eine Holdingstruktur nachzudenken.

Wie geht es jetzt weiter?

Zerberus hilft Dir als start-up Steuerberater gern dabei, deine Startup Holding (für den Exit) zu gründen und zu etablieren. Sprich uns einfach an.  In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie wir Dich bei der Gründung  unterstützen können.

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