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bafa invest – Zuschuss für Wagniskapital

Das BAFA-Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bringt nicht nur finanzielle Erleichterungen für junge, innovative Unternehmen, sondern bedeutet auch Steuervorteile für Business Angel und Investoren.

Die Förderung

Das Förderprogramm INVEST Zuschuss besteht aus zwei Bestandteilen:

  1. Der Erwerbszuschuss: Alles dazu findest du hier.
  2. Der Exitzuschuss: Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der erworbenen Anteile (gilt nur für natürliche Personen).

WAS IST DER Exitzuschuss?

Der Investor kann einen Exitzuschuss erhalten, wenn mit Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden und diese Beteiligung als natürliche Person eingegangen wurde. Der Exitzuschuss dient als pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.

Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25% des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen.

Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann der Exitzuschuss 80 Prozent des ursprünglich beim Erwerbszuschuss geförderten Ausgabepreises betragen.

VORAUSSETZUNGEN INVESTOR

Der Investor muss eine  natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.

Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH/UG (sogenannte Business Angels GmbH/UG) erwerben. Diese GmbH/UG darf maximal sechs Gesellschafter (nur natürliche Personen) haben, von denen mindestens eine volljährig sein muss. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind ausschließlich Vermögensverwaltung und Beratung.

Der Investor beziehungsweise die GmbH/UG muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sogenannte Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (außer im Fall der zugelassenen Anschlussinvestition).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Auszahlung des Exitzuschuss muss spätestens drei Monate nach Veräußerung der Anteile beim BAFA gestellt werden.

Der ursprüngliche Antrag auf den Erwerbszuschuss der verkauften Anteile muss nach dem 31.12.2016 gestellt worden sein. Die Anteile dürfen frühestens drei Jahre nach dem Anteilserwerb (Mindesthaltedauer) und spätestens zehn Jahre nach dem Anteilserwerb veräußert werden.

 

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