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bafa invest – Zuschuss für Wagniskapital

Das BAFA-Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bringt nicht nur finanzielle Erleichterungen für junge, innovative Unternehmen, sondern bedeutet auch Steuervorteile für Investoren.

Die Förderung

Das Förderprogramm INVEST Zuschuss besteht aus zwei Bestandteilen:

  1. Der Erwerbszuschuss: Nicht rückzahlbarer steuerfreier Zuschuss beim Erwerb von Unternehmensanteilen an jungen und innovativen Unternehmen.
  2. Der Exitzuschuss : Alles zum Exitzuschuss findest du in einem weiteren Blogbeitrag.

WAS IST DER ERWERBSZUSCHUSS?

Private Investoren werden gefördert, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Übernahme der Anteile. Auch Anschlussinvestitionen können gefördert werden, wenn das Erstinvestment bereits mittels INVEST gefördert wurde. Die erworbenen Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein und die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden.

VORAUSSETZUNGEN INVESTOR

Der Investor muss eine  natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.

Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH/UG (sogenannte Business Angels GmbH/UG) erwerben. Diese GmbH/UG darf maximal sechs Gesellschafter (nur natürliche Personen) haben, von denen mindestens eine volljährig sein muss. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind ausschließlich Vermögensverwaltung und Beratung.

Der Investor beziehungsweise die GmbH/UG muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sogenannte Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (außer im Fall der zugelassenen Anschlussinvestition).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren

Üblicherweise reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.

Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls einen Online-Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid.

Wichtig ist, dass der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, der Beteiligungsvertrag bzw. der Darlehensvertrag bei einem Wandeldarlehen zwischen Investor und Unternehmen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen.

Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen, oder die Wandelung in Anteile realisiert hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an.

 

 

Sprechen Sie uns daher gerne an. Wir erstellen Ihnen ein – ganz ohne Verpflichtung – ein individuelles Angebot.