steuerberaterwechsel
Steuerberaterwechsel
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Steuerberaterwechsel leicht gemacht

Mit Zerberus Wechselservice wechseln Sie Ihren Steuerberater ganz einfach in 3 Schritten:

  1. Zerberus kennenlernen: Überzeugen Sie sich von uns in einem kostenlosen Erstgespräch. Zerberus ist nicht nur Ihr Steuerberater. Zerberus ist Ihr persönlicher Höllenhund. Wir stellen den status quo in Frage und denken und beraten anders.
  2. Alten Steuerberater kündigen: Egal ob Jahresende, im Frühjahr, Herbst oder im Sommer. Grundsätzlich ist ein Wechsel zu Zerberus jederzeit möglich. Dabei können Sie Ihren alten Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit kündigen. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir stellen Ihnen gerne ein Kündigungsschreiben zur Verfügung.
  3. Steuern sparen: Wir arbeiten mit DATEV. Daher ist eine Übernahme Ihrer Daten vom vorherigen Steuerberater problemlos möglich. Übrigens, Ihr vorheriger Steuerberater ist verpflichtet uns Ihre Unterlagen bereitzustellen.

Weitere Fragen? Hier gibt’s Antworten rund um den Steuerberaterwechsel.

Woher weiß ich das Zerberus zu mir passt?
  • Überzeugen Sie sich von uns und unseren Steuertipps in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir lieben unseren Beruf und Beraten mit Leidenschaft.
  • Schauen Sie doch einfach mal bei LinkedIn oder Instagram vorbei. Dort können Sie sich auch einen guten Eindruck von uns verschaffen.
Gibt es eine Kündigungsfrist bei meinem alten Steuerberater?
  • Grundsätzlich können Sie Ihren Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, ohne dafür Gründe anzugeben (§ 627 BGB).
  • Im Einzelfall kann eine Kündigungsfrist wirksam sein. Wir prüfen das gern für Sie und beraten Sie selbstverständlich so, dass keine doppelten Kosten anfallen.
Wann ist der beste Wechselzeitpunkt?
  • Ehrlich? Jetzt!
  • Selbstverständlich ist der Steuerberaterwechsel immer während des laufenden Jahres möglich.
  • Allerdings achtet Zerberus auch immer darauf, dass der Zeitpunkt sinnvoll gewählt wird. Ihr alter Steuerberater kann für die begonnenen Arbeiten ein Teilhonorar verlangen. Daher stimmen wir den Wechsel immer mit Ihnen und Ihrem alten Berater ab, damit Sie nicht doppelt zahlen. Bspw. ist es durchaus möglich und manchmal sinnvoll, dass Ihr voriger Berater noch die Bilanz oder Steuererklärung erstellt, wir aber bereits die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung für das neue Jahr.
Wie kommen meine Daten zu Zerberus?
  • Wir melden uns bei Ihrem alten Steuerberater und fordern die elektronische Übertragung der Daten an.
  • Wir arbeiten mit DATEV. Daher ist eine Übernahme Ihrer Daten vom vorherigen Steuerberater problemlos möglich. Übrigens, Ihr vorheriger Steuerberater ist verpflichtet uns Ihre Unterlagen bereitzustellen.
  • Haftungsansprüche gegen Ihren alten Steuerberater – z. B. weil er nicht fristgerecht gehandelt hat und Ihnen dadurch Geld verloren gegangen ist – gehen Ihnen durch den Steuerberaterwechsel nicht verloren. War dies der Grund für Ihren Wechsel oder werden solche Fehler erst durch den neuen Steuerberater entdeckt, sind wir bei der Prüfung solcher Ansprüche behilflich.
Muss mein alter Steuerberater meine Daten einfach so herausgeben?
  • Ja.
  • Er muss Ihnen eine reibungslose Übergabe ermöglichen. Das ist Teil der Berufspflichten nach dem Steuerberatungsgesetz. Wir Steuerberater sind einander gegenüber kollegial.
  • Nur, wenn Ihr voriger Steuerberater beispielsweise noch offene Forderungen gegenüber Ihnen hat, darf er die Unterlagen behalten, bis Sie zahlen.
Welche Unterlagen benötigt Zerberus?
  • Keine Sorge, wir starten ganz einfach mit einer Vollmacht.
  • Alles weitere klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Muss ich das Finanzamt informieren?
  • Wir informieren das Finanzamt darüber, dass wir Sie ab sofort vertreten. Sie haben nichts weiter zu tun.

  • Sollte es durch den Steuerberaterwechsel zu Verzögerungen kommen, weil Ihr alter Steuerberater Unterlagen wegen einer offenen Honorarforderung nicht herausgegeben hat werden wir beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

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