Energiesteuererstattung
Antrag EnergieSteuererstattung
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Antrag Energiesteuererstattung

Wie funktioniert die Antragstellung

1. Unterlagen per E-Mail senden

Teilen Sie uns Ihre Verbrauchsdaten mit:

  • Stromverbrauch 2021
  • Heizölverbrauch 2021
  • Erdgasverbrauch 2021

Schicken Sie uns doch einfach die Dezemberrechnungen 2021 per E-Mail, wenn darin der kumulierte Verbrauch aufgeführt ist. Teilen Sie uns außerdem noch mit, in welcher Branche Sie tätig sind.

 

2. Energiesteuererstattung vom experten kostenlos berechnen lassen

Unser Experte überprüft vollkommen kostenlos Ihr potentielles Energiesparpotential. Er beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema, verfügt über fundiertes Wissen und kennt die Fallstricke.  Er übermittelt Ihnen seine kostenlose Analyse.

Jetzt entscheiden Sie, ob er den Antrag auf Energiesteuererstattung für Sie einreichen soll. Erst die tatsächliche Einreichung des Antrags ist mit Kosten verbunden.

3. Energiesteuererstattung erhalten

Erhalten Sie die Energiesteuererstattung!

Gesetzlicher Hintergrund
Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer. Sie wurde am 1.4.1999 im Zuge der „Ökologischen Steuerreform“ eingeführt. Pro Jahr werden etwa 18 Mrd. Euro Steuern eingenommen, die überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließen.
Die Energie- und Stromsteuer sind Mengensteuern, d. h. die Steuer ist unabhängig von der Preisentwicklung. Der Anteil der Steuer am Preis liegt für private Haushalte zurzeit zwischen 10% (Strom) und 60 % (Benzin), die Anteile der Steuern am Verkaufspreis sinken im Zeitablauf durch die Inflation.
Steuerschuldner bzw. Ermäßigungsberechtigte sind diejenigen, die Energieerzeugnisse zum Verheizen abgeben bzw. verwenden. Die Energiesteuer wird grundsätzlich erst im Nachhinein ermäßigt und muss also beim Lieferer erst einmal in vollem Umfang gezahlt werden („Antragsverfahren“). Dieses Verfahren gilt seit 1.1.2011 auch für die Stromsteuer (davor: „Erlaubnisverfahren“). Von 630.000 ermäßigungsberechtigten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nehmen nur etwa 100.000 Unternehmen die Ermäßigung in Anspruch.

Noch Fragen?

Schreiben Sie uns an erstattung@zerberus-steuerberatung.com

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Energiesteuererstattung

@ von Varnbüler Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH