Steuertipps Immobilien
Steuertipps für Immobilien
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Steuertipps für Immobilien

In der neuen Serie teilt Zerberus 7 aktuelle Steuertipps für Immobilien.

Wir beschäftigen uns mit folgenden Themen:

  1. Immobilienkauf: Privat oder über eine GmbH?
  2. Kasse machen alle 10 Jahre: Spekulationsfrist ausnutzen
  3. Private Schuldzinsen: Werbungskosten gestalten
  4. Vermietung und Umsatzsteuer
  5. Steuersatzdifferenzen ausnutzen
  6. Vergebliche Werbungskosten abziehen
  7. Die Umsetzung entscheidet

In der aktuell andauernden Niedrigzinsphase haben sich Immobilien längst als attraktive Assetklasse etabliert. Immobilien stellen einerseits eine wichtige Kapitalanlage dar, die dem Aufbau von Vermögen dient. Andererseits können sich Immobilien auch dazu eignen, die Steuerlast zu reduzieren. Darüberhinaus haben sich Immobilien historisch als wertbeständig erwiesen und bieten häufig attraktive Renditen.

Sichern Sie Ihr Steuersparpotential und

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  • vor Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Vermietung oder Renovierung von Immobilien.
  • Schließlich können Sie mit guter Steuerberatung unter Umständen viele tausend Euro sparen.

Unsere Steuerexperten unterstützen Sie kompetent bei dem steueroptimierten Auf- & Ausbau Ihres Immobilienportfolios.

ZERBERUS UNTERSTÜTZT SIE

  • kompetent bei dem steueroptimierten Auf- & Ausbau Ihres Immobilienportfolios.
  • Dabei haben wir stets den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilien im Blick und beraten Sie aus unserer Steuerkanzlei in München heraus in allen steuerlichen Fragen rund um An- & Verkauf Ihrer Objekte.

Zu unseren Mandanten zählen neben vermögenden Privatpersonen auch institutionelle Investoren, die Zerberus zusätzlich auch beim Accounting und Reporting Ihrer Objektgesellschaften betreut.

Sie vermieten Ihre Immobilie? Profitieren Sie von unseren Steuertipps für Vermieter.

ZERBERUS BERÄT SIE GERNE

  • bei der Behandlung von Umsatz­steuer in Bezug auf Immobilien
  • bei Sanierung, Renovierung, Denkmal­schutz von Immobilien
  • bei der Haltung und dem Verwalten von Immobilien (Ab­schreibung, Miet­einnahmen, Grundsteuer, …)
  • beim steuerlichen Abzug des häuslichen Arbeitszimmers
  • bei der Vermietung an nahe Angehörige

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Steuerliche Optimierung zählt: Bei Kauf, Vermietung und schließlich Verkauf Ihrer Objekte durch Ihren Steuerberater.

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