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Steuertipps für Immobilien
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Steuertipps für Immobilien: Umsatzsteuer abziehen und Steuern sparen

Steuertipp Nr. 4 für Immobilienbesitzer und Investoren dreht sich um die Umsatzsteuer.

Vermieten Sie immer umsatzsteuerpflichtig, wenn möglich!

Für Sie als Vermieter führt die umsatzsteuerpflichtige Vermietung zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Das heißt, Leistungen, die für Ihre Mietwohnung erbracht werden, sind für Sie dann 16% – bzw. ab dem 1.1.2021 wieder – 19% billiger (weil Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen).

Umsatzsteuerpflichtig vermieten können Sie an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Aber auch, wenn Sie kurzfristig (d.h. für weniger als 6 Monate) eine Wohnung z.B. über airbnb oder an Monteuere vermieten.

Nutzen Sie die umsatzsteuerpflichtige Vermietung aktiv als Finanzierungsbaustein und erhalten Sie 16% bzw. 19% der Kosten für Ihre Immobilie zurück.

Wie das geht? Ganz einfach: Mit Zerberus.

Zerberus bietet zahlreiche Leistungen im Bereich der Immobilien an. Kontaktieren Sie uns jetzt.

Unsere Steuertipps für Immobilien (heute Umsatzsteuer) teilen wir immer gern mit Ihnen.

 

Gesetzlicher Hintergrund zur Umsatzsteuer

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG.

Es besteht für den Vermieter allerdings die Option (Wahlrecht), die Vermietung als steuerpflichtig zu behandeln, wenn die Vermietung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

Achtung: Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch nur zulässig, wenn der Mieter (Leistungsempfänger) das Objekt ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Daraus folgt, dass bspw. bei der Vermietung von Praxis- oder Büroräumen an Ärzte, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Banken etc. grundsätzlich nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden kann.

Vermieten Sie hingegen Büroräume bspw. an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Ladengeschäft, können Sie zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung optieren und dadurch viel Geld sparen. Für den Mieter (umsatzsteuerlicher Unternehmer, der für sein Unternehmen mietet) hat das keine Nachteile.