Renten Doppelbesteuerung
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Doppelbesteuerung der Rente – Zahlreiche Fragen offen

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat ein wegweisendes Urteil für viele aktuelle und vor allem für zukünftige Rentner gefällt. Der BFH hat die Klagen zweier Rentner-Ehepaare gegen eine Doppelbesteuerung ihrer Altersbezüge in letzter Instanz abgewiesen. Die Klagen seien unbegründet, urteilte der X. Senat.

Allerdings bejahte der BFH das Problem in Bezug auf die Doppelbesteuerung mit Blick in die Zukunft ausdrücklich.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen.

Der Gesetzgeber hat die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 umfassend neu geregelt und zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung gewechselt. Die Neuregelung umfasst insbesondere die sogenannte Basisversorgung, zu der u.a. die gesetzliche Rentenversicherung gehört. Diese Rente unterliegt gem. § 22 EStG nicht mehr lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung, sondern wird wie auch Beamtenpensionen im Jahr der Zahlung im Grundsatz voll besteuert. Im Gegenzug sind die Einzahlungen in die Rente als Sonderausgaben steuerlich sofort abziehbar.

Das aktuelle Urteil

Zwar wurden beide Klagen abgewiesen. Allerdings hat der BFH festgestellt, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung der steuerfreien Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben muss, auch steuermindernde Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die die steuerpflichtigen Rentner selbst tragen, müssen unberücksichtigt bleiben.

Was passiert jetzt?

Inzwischen hat das Finanzministerium erklärt, die vom BFH geforderten Änderungen an der Besteuerung von Renten zusammen mit der geplanten Reform des Einkommensteuerrechts nach der Bundestagswahl umsetzen.

Die genaue Ausgestaltung der Neuregelung hängt damit selbstverständlich vom Ausgang der Wahl ab.

Und jetzt?

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