Liebhaberei
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Liebhaberei – was ist das?

Was Liebe mit dem Steuerrecht zu tun hat, erklärt Zerberus im neuesten Artikel

Was hat „Liebhaben“ mit dem Steuerrecht zu tun?

Auf den ersten Blick nicht viel – auf den zweiten aber ganz schön viel.

Mit Dingen, die wir liebhaben oder bei denen der Spaß im Vordergrund steht, beschäftigen wir uns gerne ausgiebig – ganz unabhängig davon, was uns das monetär einbringt.

Das hat auch das Finanzamt verstanden.

Was ist Liebhaberei im Steuerrecht?

Das Finanzamt geht deshalb regelmäßig dann von Liebhaberei aus, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt und über einen längeren Zeitraum Verluste erzielt. Solche Verluste dürfen dann nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden (spätere Gewinne sind grundsätzlich aber ebenfalls steuerfrei).

Was sind Indizien für Liebhaberei?
  • Verluste werden erzielt, ohne dass Anstrengungen unternommen werden, die Ertragslage zu verbessern,
  • der Lebensunterhalt wird mit anderen Einkünften erzielt,
  • die Tätigkeit ist den privaten Interessen (z.B. Jagd, Kunst oder auch Vermietung) des Steuerpflichtigen zuzuordnen
Was ist zu tun?

Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus? Dann liegt die Beweislast bei Dir. Du solltest eine sog. Totalgewinnprognose aufstellen.

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