Den Urlaub von der Steuer absetzen
Das geht? Nicht immer – aber mit Zerberus manchmal eben doch …
Für den Kunden nach Mailand, Wien oder doch New York? Da könnte es sich als Selbstständiger doch lohnen, noch ein paar Tage dran zu hängen.
Doch wie sieht es dann mit den Kosten für An- und Abreise, Verpflegung vor Ort oder dem Hotel aus? Ist das noch möglich, wenn Du privat verlängerst?
Zerberus weiß: Wird eine Geschäftsreise mit einem Urlaub verbunden, handelt es sich um gemischte Reisekosten, die steuerlich absetzbar sind. Je nachdem wie hoch der betriebliche und der private Anteil der Reise ist, können die Ausgaben anteilig abgesetzt werden.
Aber Achtung: War der beruflich veranlasste Anteil an der gemischten Reise geringer als 10%, können keine Ausgaben geltend gemacht werden.
Welche Ausgaben können angesetzt werden?
- Fahrt- bzw. Flugkosten
- Reisenebenkosten wie Park- oder Mautgebühren oder auch Telefon- und Internetkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
Was ist zu tun?
Damit Du dem Finanzamt nachweisen kannst, dass die Reise betrieblich veranlasst war, solltest du sämtliche Belege der Reise sammeln und jeweils vermerken, ob es sich bei der Ausgabe um eine private oder um eine betriebliche Position handelt.
Ein bisschen Planung lohnt sich daher, denn wenn Du Office und Strand geschickt verbindest und Urlaubsort und -zeit nutzt, um Dich mit neuen Geschäftspartnern zu treffen, kannst Du einige Kosten steuerlich geltend machen.
Noch Fragen?
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