Der Steuerteufel steckt im Det(EI)l
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Smalltalk-Themen fürs osterfrühstück gesucht? das Steuerrecht!

Denn der Steuerteufel steckt im Det(ei)l und Ei ist nicht gleich Ei. Abhängig davon, wo und welche Ostereier Du kaufst, fällt ein anderer Umsatzsteuersatz an.

  • Kaufst Du deine rohen Eier im Supermarkt, fällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7% an.
  • Kaufst Du hingegen gekochte, bunte Ostereier im Supermarkt, zahlst Du den regulären Umsatzsteuersatz von derzeit 19% Umsatzsteuer.
  • Für ein frisches Ei vom Bauern fallen hingegen oftmals 10,7% Umsatzsteuer an.

Noch Fragen?

Sprich Zerberus doch einfach an. Wir helfen gerne beim Ostereierkauf und auch sonst bei allen Steuerfragen.

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