holding gründen
holding – vermögen aufbauen und sichern
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Holding gründen und VERMÖGEN AUFBAUEN & SICHERN

Mit einer Holding kannst Du Dir schneller ein Vermögen aufbauen und absichern:

  1. VERMÖGEN AUFBAUEN: Mit einer Holdingstruktur kannst Du Dir viel schneller ein Vermögen aufbauen. Warum? Als Einzelunternehmer, aber auch wenn Du Anteile an der GmbH / UG als Privatperson hältst, bleibt durch die erhöhte Steuerlast unterm Strich viel weniger vom Gewinn übrig.

 

  1. VERMÖGEN ABSICHERN: Durch den Einsatz einer Holdinggesellschaft kannst Du Dein Vermögen sichern. Warum? Das Kapital der Holding gehört nicht zum Haftungskapital Deiner operativ tätigen Tochtergesellschaft.

Gründung einer Holdinggesellschaft

Startest Du ganz neu? Dann ist es immer ratsam zuerst die Muttergesellschaft zu gründen, die dann Gesellschafterin des Tochterunternehmens wird. Zu wieviel Prozent sich die Mutter an dem Tochterunternehmen beteiligt, kannst Du frei entscheiden. Entweder die Kontrolle entsteht durch eine mehrheitliche Beteiligung oder durch vertragliche Vereinbarungen. Oft liegt die Beteiligung auch bei 100%.

Ablauf der Gründung einer Holding

Wie in “echten” Familien kann es auch bei Gesellschaften ohne Mutter keine Tochter oder Enkel geben. Deswegen wird das Mutterunternehmen regelmäßig zuerst gegründet. Es ist aber auch möglich, die Holding nachträglich zu gründen.  Meistens sind die einzelnen Unternehmen in einem Holding-Konstrukt Kapitalgesellschaften, damit die Haftung auf das jeweilige Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Insoweit als zwei Unternehmen nacheinander gegründet werden, dauert das Aufsetzen einer Holdingstruktur also länger als die Gründung einzelner Gesellschaften, da mindestens zwei Unternehmen nacheinander gegründet werden.

Firmierung der Holding

Du möchtest im Firmennamen das Wort  “Holding” verwenden? Viele Registergerichte lehnen diesen Zusatz im Firmennamen ab, wenn unklar ist, ob tatsächlich ein Holding-Modell geplant ist. Warum? Der Begriff kann für Außenstehende irreführend wirken, was die Größe und den Einfluss des Unternehmens angeht. Akzeptiert werden grundsätzlich aber Begriffe wie “Ventures” oder “Beteiligungs”.

Du willst keine bösen Überraschungen erleben? Dann geh auf Nummer sicher und lasse deine Firmennamen (der Mutter und der Tochter) kostenlos bei der IHK prüfen. Wenn die IHK Deine Wunschnamen als zulässig eingeschätzt hat, hast Du gute Chancen, dass der Name auch vom Registergericht akzeptiert wird.

Wie geht es jetzt weiter?

Zerberus hilft Dir gern dabei, deine Holding GmbH zu gründen und zu etablieren. Sprich uns einfach an.  In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie wir Dich bei der Gründung  unterstützen können.

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