ESt-Erklärung
Abgabefrist für die Einkommen-steuererklärung 2018
F

Unter Druck? Das kennen wir doch alle. Heute hat jedes Projekt eine Deadline und „Aufschieben“ fühlt sich erstmal gut an.

Das gilt gerade auch für die Einkommensteuererklärung, die meistens in der letzten Minute gemacht und eingereicht wird.

Und diese letzte Minute ist da: Wenn Sie verpflichtet sind, für 2018 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben Sie dafür grundsätzlich noch bis zum 31. Juli 2019 Zeit.

Sie sind beispielsweise dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn

  • Sie selbstständig/freiberuflich tätig sind bzw. waren,
  • Sie Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen haben,
  • Sie im Laufe des Jahres Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro bezogen haben, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt,
  • Ihre oder die Steuerklasse Ihres Ehepartners IV mit Faktor, V oder VI ist .

Unabhängig davon, können Sie auch freiwillig Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Angesichts einer durchschnittlichen Steuererstattung von 974 Euro ist das grundsätzlich sehr attraktiv.

Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihre Steuererklärung gemeinsam mit einem Steuerberater – wie Zerberus Steuerberatung – erstellen, verlängert sich die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2018 bis Ende Februar 2020 .

Nichtsdestotrotz, schieben Sie die Einkommensteuerklärung 2018 nicht zu lange auf. Denn eine Erstattung fühlt sich auch ganz gut an.