Stromsteuererstattung | JEtzt beantragen
Stromsteuererstattung: Das Wichtigste kurz und knapp:
- Die Strom- und Energiesteuer wird für bestimmte Energieverbräuche erlassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu fördern.
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft haben grds. Anspruch auf Ermäßigung der Steuer.
- Anspruch auf Erstattung haben ca. 500.000 Unternehmen – ABER nur 40.000 haben die Erstattung tatsächlich vollständig beantragt.
Wer erhält eine Stromsteuererstattung?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft können sich die Stromsteuer erstatten lassen. Der Antrag kann jeweils rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr gestellt werden, dh. in 2022 für 2021, in 2023 für 2022 usw. In Ausnahmefällen sind auch unterjährige Erstattungen möglich.
erhalten auch andere eine stromsteuererstattung?
Grundsätzlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, Energiesteuern erstattet zu bekommen. Betreiben Sie etwa ein Blockheizkraftwerk für Ihr Hotel? Ja? Dann haben Sie Erstattungspotenzial.
Wie hoch fällt meine Stromsteuerrückerstattung aus?
Die Stromsteuererstattung hängt unter anderem mit Ihrem Energieverbrauch zusammen. Weiteren Einfluss auf die Entlastungshöhe hat der jeweilige Einsatzzweck und die Frage nach einem eingeführten Energie- oder Umweltmanagementsystem. Wir teilen Ihnen nach einer ersten kostenlosen Durchsicht mit,
- ob und
- in welcher Höhe
Ihnen eine Stromsteuererstattung zusteht.
Zudem analysieren wir, ob Sie neben der “normalen“ Energiesteuererstattung, noch weitere Erstattungen beantragen können.
Wer hilft mir bei der Stromsteuererstattung?
Wir können viel. Auch die richtigen Menschen zusammenbringen: Unser Experte beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema, verfügt über fundiertes Wissen und kennt die Fallstricke. Er überprüft vollkommen kostenlos das potentielle Stromsteuererstattungspotential.
Diese Analyse ist für Sie kostenfrei.
Und was verdient der Experte?
Das Honorar für die Beantragung teilt unser Experte Ihnen mit, sobald er Ihnen das Rückerstattungspotential übermittelt. Sie entscheiden erst in diesem Zeitpunkt, ob die Beantragung durch uns durchgeführt werden soll – oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Überprüfung für Sie vollkommen kostenlos!
Was muss ich tun?
Teilen Sie uns Ihre Verbrauchsdaten mit:
- Stromverbrauch 2021
- Heizölverbrauch 2021
- Erdgasverbrauch 2021
Ganz einfach?
Schicken Sie uns doch einfach die Dezemberrechnungen 2021 per E-Mail, wenn darin der kumulierte Verbrauch aufgeführt ist. Teilen Sie uns außerdem noch mit, in welcher Branche Sie tätig sind.
Das war’s.
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns an erstattung@zerberus-steuerberatung.com
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