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Home Offfice pauschale
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Home Office Pauschale

Das Wichtigste vorab:
  • Um Dein heimisches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, musst Du strenge Voraussetzungen erfüllen. Einfach den Laptop am Küchentisch aufklappen reicht nicht.
  • Nur wenn das Home Office deinen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du alle anfallenden Kosten absetzen.
  • Für 2020 und 2021 gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit: Die Homeoffice-Pauschale. Die kann sich lohnen.

Wann Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer absetzen kannst

Zunächst die schlechte Nachricht: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

1. Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Arbeitnehmer und Jobsuchende können für ein häusliches Arbeitszimmer einen begrenzten Abzug bis zu EUR 1.250 im Jahr steuerlich geltend machen.

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber – z.B. aufgrund des Coronavirus – nun ins Home Office geschickt, ist diese Voraussetzung erfüllt, da ihnen gegenwärtig kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Höchstbetrag von jährlich EUR 1.250 gilt auch, wenn das Home Office nur zeitweise, z.B. während des Coronavirus genutzt wurde.

2. Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Befindet sich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Home Office, sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Entscheidend ist hierfür, dass alle Tätigkeiten, die für den Beruf prägend sind, im Home Office erledigt werden. Dies trifft meist auf Selbständige/Freelancer zu, die aus dem Home Office heraus tätig werden.

Wichtig: Laptop am Esstisch aufklappen reicht nicht

Beim Home Office muss es sich um einen abgegrenzten Raum handeln, der ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. D.h. für kleine Arbeitsecken oder das zeitweise genutzte Arbeitszimmer (Raum wird hauptsächlich privat genutzt) können Aufwendungen steuerlich nicht angesetzt werden.

Aber: auch wenn Du keinen abgegrenzten Raum hast, kannst Du Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Laptop, Drucker) steuerlich berücksichtigen.

Welche Kosten Du steuerlich absetzen kannst

Ein Arbeitszimmer muss den beruflichen Zwecken entsprechend eingerichtet sein. Absetzbar sind z.B. Kosten für die Einrichtung, wie Schreibtisch, Regal, Bilder, Lampen, Gardinen, die Miete/Abschreibung beim Eigenheim oder Versicherungsbeiträge. Nicht zur Einrichtung des Home Office gehören i.d.R. das Fernsehgerät, der Kühlschrank oder das Gästebett (Achtung private Nutzung).

Home Office Pauschale

Hast Du nun keinen abgegrenzten Raum von dem Du zuhause aus arbeiten kannst, hilft Dir die neue Home Office Pauschale.

Für jeden Tag Homeoffice gibt es eine Steuerpauschale von 5 Euro – allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro. Bleibst Du an  mehr als 120 Tagen zuhause, hast Du leider Pech gehabt.

Dieser Pauschalbetrag wird bei der Steuerberechnung von Deinem Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und Deine Steuern sinken.

WICHTIG:

Die Home Office Pauschale wird neben dem sog.  Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt. Diesen Pauschbetrag von 1.000 Euro darf jeder Arbeitnehmer bei Abgabe der Steuererklärung von seinen Einkünften abziehen, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Das bedeutet, sind einer Arbeitnehmerin in einem Jahr Werbungskosten (z.B. Laptop für die Arbeit, Bewerbungskosten, Fahrtkosten) von 300 Euro entstanden, kann sie in ihrer Steuererklärung trotzdem den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abziehen.

Weil die neue Home Office Pauschale nun wie andere Werbungskosten behandelt wird, profitieren nur diejenigen, die in Summe auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen. In unserem Beispiel dürfte die Arbeitnehmerin dann trotzdem nur 1.000 Euro Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abziehen, da sie in Summe nicht über die 1.000 Euro (> 900 = 300+ 600) Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt.

Wie geht es jetzt weiter?

Sprich uns einfach an.  Selbstverständlich berücksichtigen wir bei deiner Steuererklärung sämtliche Steuerabzugsmöglichkeiten und prüfen, wie Du die Home Office Pauschale sinnvoll nutzen kannst.

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