holding nachträglich gründen
Holding nachträglich gründen 
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Holding – nachträglich gründen und wachstum skalieren

Wachstum braucht eine beherrschbare Struktur. Egal ob Du neue Märkte erschließen oder insgesamt wettbewerbsfähiger am heimischen Markt auftreten willst. Beides lässt sich mit einer Holdingstruktur einfacher realisieren.

Zerberus schlägt deshalb vor, Einheiten zu trennen: in Holding und Tochter 1, Tochter 2, Tochter 3 usw.

Diese kleineren Einheiten sind spezialisierter und schlagkräftiger. Mit Deinen Tochter-Gesellschaft(en) lassen sich dann wiederum mögliche staatliche Subventionen des jeweiligen Standortes mitnehmen, besondere Steuervorteile realisieren und natürlich wieder das Haftungsrisiko minimieren.

HOlding – Nachträgliche gründung

Du kannst auch eine Holding nachträglich gründen. Dann gelten die Steuervorteile im Falle einer Veräußerung bis zum Verstreichen einer siebenjährigen Frist nur anteilig.

Du kannst auch Dein bereits bestehende Unternehmen in eine Holding-Struktur eingliedern. Bei der Gründung eines weiteren Unternehmens, deren hundertprozentiger Eigentümer eine bereits gegründete Kapitalgesellschaft ist, wird das bestehende Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft umgewandelt.

Wird ein bestehendes Unternehmen als Tochter eingebracht, besteht allerdings eine Frist von sieben Jahren, bevor die Steuervorteile im Falle eines Verkaufs der Tochtergesellschaft in Anspruch genommen werden können. Bei einem vorzeitigen Verkauf kann der Steuervorteil allerdings anteilig geltend gemacht werden. Bei einem Verkauf nach fünf Jahren entstehen bspw. Steuervorteile für 5/7 des Verkaufspreises.

Wie geht es jetzt weiter?

Zerberus hilft Dir gern dabei, deine Beteiligungs-Holding zu gründen und zu etablieren. Sprich uns einfach an.  In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie wir Dich bei der Gründung  unterstützen können.

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