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GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer aufgepasst: Wie wäre es, wenn Sie jährlich die Gewerbesteuer auf EUR 24.500 sparen könnten?
In München entspricht das bei einem Hebesatz von 490 einem Steuervorteil von über EUR 4.200 pro Jahr.
Interessiert? Zerberus erklärt Ihnen wie es funktionieren kann.
Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften
Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert, da jede Gemeinde den Hebesatz individuell festsetzen kann. So beträgt der Hebesatz in München bspw. 490, was zu einem Gewerbesteuersatz i.H.v. ca. 17,15% führt.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind gewerbesteuerlich im Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften: Sie können einen jährlichen Freibetrag von EUR 24.500 Euro in Anspruch nehmen und damit Steuern i.H.v. ca. EUR 4.200 (24.500 x 17,15%) pro Jahr sparen. Wie also lässt sich dieser Vorteil auch für Ihre GmbH nutzen?
Vorteil stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft entsteht, wenn sich eine Person (natürliche oder juristische Person) am Unternehmen eines anderen beteiligt. Es handelt sich dabei um eine Innengesellschaft, d.h. für Außenstehende ist sie (im Regelfall) nicht als Gesellschaft erkennbar. Die stille Gesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft. Der stille Gesellschafter erhält somit wie jeder andere Gesellschafter im Gegenzug für seine Einlage eine (Gewinn-) Beteiligung.
Für den Inhaber des Handelsgeschäfts bietet die stille Gesellschaft den Vorteil der Aufstockung des Kapitals bei weiterhin uneingeschränkter Entscheidungshoheit und ohne Abhängigkeit von Banken. Für den Stillen kann sich eine attraktive Geldanlagemöglichkeit bieten bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos auf die Einlage.
Steuerlich bietet die atypisch stille Gesellschaft u.a. die nachfolgenden Vorteile:
- Ebene der GmbH: Vergütung des Stillen ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, sie mindert daher den (körperschaftsteuerlichen) Gewinn.
- Ebene der GmbH & Atypisch Still: Objekt der Gewerbesteuer und Träger der Gewerbesteuerpflicht ist die GmbH & Atypisch Still. Sie kommt daher in den Genuss des Gewerbesteuerfreibetrags für Personengesellschaften i.H.v. EUR 24.500. In München errechnet sich hieraus – wie bereits dargestellt – ein Steuervorteil i.H.v. ca. 4.200 pro Jahr.
Natürlich ist die Etablierung einer (stillen) Gesellschaft komplex und den dargestellten Vorteilen müssen auch etwaige Risiken – wie etwa der mögliche Totalverlust der Einlage des Stillen – gegenübergestellt werden.
Sprechen Sie Zerberus doch gerne an, ob und wie genau Sie in den Genuss des Steuervorteils kommen können.