Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter
Rechtsanwalt Als Datenschutzbeauftrager
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Datenschutzbeauftragter Rechtsanwalt

RECHTSANWÄLTE AUFGEPASST!

Wirst Du neben Deiner freiberuflichen Tätigkeit auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig, übst Du eine gewerbliche Tätigkeit aus. Diese Einordnung hat steuerlich enorme Auswirkungen.

  • Übst Du eine gewerbliche Tätigkeit aus, musst Du – anders als für Deine anwaltliche freiberufliche Tätigkeit – steuerlich Bücher führen und einen Abschluss aufstellen.
  • Außerdem musst Du auf Deine Gewinne Gewerbesteuer zahlen. In München beträgt die Gewerbesteuer 17,15%.

Daneben besteht aber noch ein größeres Risiko: Die gewerbliche Infektion Deiner freiberuflichen Einkünfte.

Kommt es zu einer Abfärbung Deiner gewerblichen Einkünfte aus der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter auf Deine freiberuflichen Einkünfte als Rechtsanwalt wird steuerlich Deine anwaltliche Tätigkeit als Gewerbebetrieb angesehen und der erwirtschaftete Gewinn unterliegt dann der Gewerbesteuer.

Was jetzt?

Natürlich sollst Du auch weiterhin als externer Datenschutzbeauftragter unterwegs sein können und Deine Mandanten optimal beraten! Nur steueroptimal!

Zerberus hat deshalb einen ganz smarten Steuertipp für Dich: Separiere Deine Tätigkeit! Trenne die freiberufliche anwaltliche Tätigkeit von der gewerblichen Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.

Wie das geht besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch. Sprich uns einfach an!

 

Hintergrund

Die gewerbliche Infizierung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Betreiben Freiberufler neben der freiberuflichen Tätigkeit noch eine gewerbliche Tätigkeit ist stets höchste Vorsicht geboten, da bei Überschreitung einer bestimmten Grenze der gewerblichen Einkünfte, die sogenannte „Abfärbetheorie“ oder “Infektionstheorie” greift. Die gewerblichen Einkünfte infizieren die übrigen – eigentlich freiberuflichen – Einkünfte. Das gilt übrigens nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Ärzte. So führt beispielsweise ein gewerblicher Handel mit Arzneimitteln bei Ärzten dazu, dass die gesamte Praxistätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen ist und der erwirtschaftete Gewinn nun der Gewerbesteuer unterliegt.

Wie geht es jetzt weiter?

Zerberus hilft Dir dabei, deine Steuern zu optimieren.

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