xetra-gold steuerfrei
xetra-gold bleibt steuerfrei
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Xetra-Gold bleibt steuerfrei. Gute Nachrichten für alle Gold-Anleger: Auch zukünftig können steuerfreie Gewinne mit bestimmten Goldzertifikaten (z.B. Xetra-Gold) erzielt werden. Voraussetzung ist u.a., dass die Papiere wenigstens ein Jahr lang gehalten werden.

Eigentlich sollte das (Erträge aus Xetra-Gold sind u.U. steuerfrei) mit dem Jahressteuergesetz 2020 geändert werden: Ausweislich des Referentenentwurfs sollten künftig auch „Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen“ zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, sofern „anstelle der Rückzahlung oder des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist“. Genau das hätte auch mit Gold besicherte Zertifikate umfasst. Eben jene Wertpapiere, bei denen sich die Anleger das hinterlegte Gold auch physisch ausliefern lassen können, wie etwa Xetra-Gold oder auch Euwax Gold II.

Nach lautstarker Kritik nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs fehlt diese Passage nun im am Mittwoch veröffentlichten Regierungsentwurf. Damit bleibt es nach derzeitigem Stand beim status quo und somit bei der Steuerfreiheit.

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Zum Hintergrund:

Die nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs geäußerte Kritik an der geplanten Änderung lautete wie folgt: Die Änderung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vereinbar. In mehreren Urteilen hatte der BFH bei derartigen Zertifikaten in der Vergangenheit entschieden, dass diese keine Kapitalforderungen darstellten (VIII R 4/15, 35/14 und IX R 33/17).

Der Gesetzgeber hätte auf Basis des Referentenentwurfs versucht, die Definition einer Kapitalforderung zu ändern und auszuweiten. Nun bleibt es, soweit absehbar, beim Status quo. Das erleichtert Gold-Investments, auch wenn letztlich nur physisches Gold eine Krisenversicherung abseits des Finanzsystems ermöglicht.