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Steuertipps für Immobilien
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Steuertipp Nr. 6 sorgt dafür, dass sich auch vergebliche Werbungskosten steuerlich für Sie auszahlen.

Kennen Sie das: Sie besichtigen eine Immobilie, aber nicht alles passt perfekt und Sie erwerben das Objekt später nicht?

Gleichwohl sind Ihnen aber Kosten für Anfahrt, Parken, Recherche usw. entstanden. Berücksichtigen Sie diese vergeblichen Werbungskosten in Ihrer persönlichen Steuererklärung und sparen Sie Steuern. Denn nichts ist umsonst und vergebens.

Wie Sie das machen? Sprechen Sie uns einfach an.