Gründen Behörde
Wissen für start-ups
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BEHÖRDEN – ABC

Als Existenzgründer in Deutschland muss man zu zahlreichen Behörden, Einrichtungen, Kammern …

Damit Ihr den Überblick im #Dschungel nicht verliert und Euch die unnötige Suche sparen könnt, verschaffen wir Euch den Überblick:

A wie Arbeitsamt: Die Bundesagentur für Arbeit kontaktiert Ihr z.B. für die Erteilung einer Betriebsnummer oder für den #Gründerzuschuss

B wie Berufsgenossenschaft: So gut wie jedes Unternehmen und #Freiberufler muss sich nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

F wie Finanzamt: Damit das Finanzamt weiß, wie es Euer Unternehmen einordnet, müsst Ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung exakt ausfüllen. Hinweise und Tipps was Ihr unbedingt beachten müsst gibt Euch natürlich #ZerberusSteuerberatungMünchen – oder auch jeder andere #Steuerberater mit Herz für #Gründer.

G wie Gewerbeamt: Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich gewerblich selbständig machen möchte und beabsichtigt, Gewinne zu erzielen, muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Das bedeutet, auch für Nebenwerbe gilt eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss grundsätzlich bei Tätigkeitsaufnahme erfolgen. Nicht anmelden müssen sich u.a. #Freiberufler.

I wie IHK: Die Industrie- und Handelskammer ist die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und unterstützt Sie als Gründer bei zahlreichen Themen. Die Pflichtmitgliedschaft (nicht für Freiberufler, #Handwerker und #Landwirte) zahlt sich also oftmals aus!

K wie Künstlersozialkasse: #Vorsorge ist unerlässlich. Für Selbstständige in Kreativberufen ist eine soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse daher immens wichtig.

P wie Patentamt: Der Schutz Eurer Geschäftsidee: Die Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmustern erfolgt beim Patentamt.

S wie Standeskammer: Für einige freie Berufe ist die Anmeldung bei der Standeskammer Pflicht. Für Steuerberater z.B. bei der #Steuerberaterkammer für und für

… & last but not least

Zahnärzte bei deren Kammer