Steuerberatung MünchenSTROMSTEUER – ENERGIESTEUER

Ökosteuern belasten.

Stellen SIe mit uns den Stromsteuererstattungsantrag.

Einfach. Klar. Effizient.

So sparen Unternehmen Energiekosten

  1. Verbrauchswerte erfassen
  2. Stromsteuererstattung von Zerberus berechnen lassen
  3. Antrag einreichen

Stromsteuererstattung? Jetzt beantragen!

Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft und haben Strom für betriebliche Zwecke verbraucht? Dann haben Sie zwei Optionen:

  1. Weiterhin – wie viele andere – bares Geld liegen lassen oder
  2. einen unkomplizierten Erstattungsantrag mit Zerberus stellen.

Sofern Sie sich für 2. entscheiden, kontaktieren Sie uns gerne unter erstattung@zerberus-steuerberatung.com. So leicht war Steuern Sparen noch nie. Handeln Sie jetzt mit uns an Ihrer Seite.

Schritt 1

Teilen Sie uns Ihre Verbrauchsdaten mit:

  • Stromverbrauch 2021
  • Heizölverbrauch 2021
  • Erdgasverbrauch 2021

Schicken Sie uns doch einfach die Dezemberrechnungen 2021 per E-Mail, wenn darin der kumulierte Verbrauch aufgeführt ist.

Teilen Sie uns außerdem noch mit, in welcher Branche Sie tätig sind.

Wichtig ist, Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn SIe im produzierenden Gewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Schritt 2

Unser Experte überprüft vollkommen kostenlos Ihre potentielles Stromsteuererstattung. Wir verfügen über fundiertes Wissen und kennen die Fallstricke. WIr  übermitteln Ihnen unsere kostenlose Analyse.

Jetzt entscheiden Sie, ob wir den Antrag auf Energiesteuererstattung für Sie einreichen sollen.

Schritt 3

Stromsteuererstattung erhalten.

Stromsteuer - Was ist das?

Die Stromsteuer wurde zum 1. April 1999 im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Ziel war es, laut Gesetzesbegründung Energie – durch eine höhere Besteuerung – zu verteuern und somit ein ökologisches Umdenken einzuläuten. Gleichzeitig sollten die Lohnnebenkosten entlastet werden. Dies ist in der Vergangenheit auch gelungen. So sind die Einnahmen aus der Stromsteuer auch Grundlage für die (in der Vergangenheit von 20,3% auf 18,7%) gesunkenen Rentenkassenbeiträge.

Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer. Sie wird regelmäßig beim Versorger erhoben und über den Strompreis auf die Verbraucher abgewälzt. Die Stromsteuer beträgt derzeit 20,50 Euro/MWh.

Das Steueraufkommen aus der Stromsteuer betrug im Jahr 2019 ca. EUR 6,7 Mrd. Der Zoll ist für die Erhebung der Stromsteuer zuständig.